Bundestag setzt steuerliche Diskriminierung der Buchantiquariate fort
Im Normalfall muss ein Händler die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis an das Finanzamt entrichten und kann dagegen die ihm von anderen Händlern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abziehen (sogenannes Mehrwertsteuer-Prinzip). Bei gebrauchten Waren, die ein Händler von Privatpersonen erwirbt, funktioniert dieses Prinzip jedoch nicht, da Privatpersonen keine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben dürfen. Daher wurde für den Handel mit gebrauchte Waren das Prinzip der Differenzbesteuerung erfunden: Bei Handel mit gebrauchten Waren darf der Händler die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuern. So weit, so gut, aber jetzt kommt der Pferdefuß: Bücher unterliegen bekanntlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Bei der Differenzbesteuerung gilt jedoch immer der allgemeine Steuersatz von zur Zeit 19%. Hiergegen wandte sich eine öffentliche Petition an den Bundestag mit dem Ziel, bei der Differenzbesteuerung dieselben Steuersätze anzuwenden wie bei der normalen Besteuerung. Diese Petition wurde nunmehr vom Bundestag abgelehnt. Die wesentliche Begründung hierfür lautet: - Es wäre bei einem Gebrauchtbuchpreis von z.B. 10 Euro eine steuerliche Entlastung von nicht einmal einem Euro - Im Falle einer Senkung des Steuersatzes für die Differenzbesteuerung von gebrauchten Büchern wäre nicht sichergestellt, dass diese Steuersenkung auch an den Verbraucher weitergegeben würde. Dazu sagt Holger Timm, Gründer und Betreiber der Buchsuchmaschine daistesja.de, der diese Petition initiiert hatte: "Da sieht man wieder, dass Investitionen in Bildung und Kultur bei uns nur in Sonntagsreden stattfinden. Wenn es Geld kostet, ist der Ofen sofort aus. Eine derartige Diskriminierung wird sogar dann aufrecht erhalten, wenn die Vereinbarkeit einer Regelung mit dem Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) ernstlich zweifelhaft ist." Der Text der Petition kann unter itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=194 eingesehen werden. Die Begründung der Ablehnung wurde im Internet noch nicht veröffentlicht. Der Petitionsausschuss ist unter der Telefonnummer 030/227-35257 erreichbar. Das Aktenzeichen lautet Pet 2-16-08-6120-010222.
